Das bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Eine Frau hatte ihren Sexpartner auf Schadensersatz verklagt, weil der sie mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, woraufhin eine Behandlung im Krankenhaus notwendig war. Der Mann meldete den Fall seiner Haftpflichtversicherung. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da der Ausschlusspunkt „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ zutraf. Das Gericht gab Recht. Quelle: kukksi